Website-Barrierefreiheitab 2025: BFSG und WCAG im Überblick
Die digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema, das bis 2025für viele Unternehmen zur Pflicht wird. Mit dem Inkrafttreten desBarrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025werden bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen in Deutschlandgesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten,dass sie für Menschen mit Behinderungen und älteren Personenzugänglich sind. Diese Gesetzgebung beruht auf der EU-Richtlinie,bekannt als der European Accessibility Act (EAA), und verweistauf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) als Grundlage für die Mindestanforderungen.
In diesem Beitrag beleuchten wir, welche Anforderungen das BFSG anUnternehmen stellt, welche Ausnahmen bestehen und welche Konsequenzeneine Nichteinhaltung mit sich bringen kann.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt darauf ab, Hindernissefür Menschen mit Beeinträchtigungen und ältere Menschen in derdigitalen Welt abzubauen. Deutschland setzt damit eine Vorgabe desEAA um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zurFörderung barrierefreier digitaler Inhalte verpflichtet. DieseMaßnahmen sind nicht neu: Öffentliche Einrichtungen müssen ihreWebinhalte bereits seit mehreren Jahren barrierefrei gestalten. Nunbetrifft die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit jedoch auchprivatwirtschaftliche Unternehmen in Deutschland.
Das BFSG fordert dabei die Einhaltung der Standards der WCAG 2.1Konformitätsstufe AA, um sicherzustellen, dass digitale Inhaltewahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind – das sinddie vier Kernprinzipien der WCAG.
BFSG vs. BITV: Wo liegt der Unterschied?
Während die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)bereits seit 2019 die Barrierefreiheit von Websites fürBundesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen vorschreibt,erweitert das BFSG diesen Anspruch auf bestimmteprivatwirtschaftliche Unternehmen.
Im Vergleich zur BITV, die eine umfassendere Liste von Anforderungenenthält, ist das BFSG jedoch etwas weniger strikt. Die BITV enthält38 zusätzliche Kriterien, die für Unternehmen im Privatsektor nichtverpflichtend sind. Dadurch unterscheidet sich das BFSG von der BITV,obwohl die Grundprinzipien zur Barrierefreiheit ähnlich sind.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG richtet sich speziell an Unternehmen, die Produkte oderDienstleistungen im B2C-Bereich anbieten. Betroffen sindinsbesondere Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die häufigim alltäglichen Leben eingesetzt werden. Beispiele für betroffeneProdukte und Dienstleistungen sind:
- Elektronische Geräte wie Computer, Tablets, Handys, internetfähige Fernseher, E-Book-Reader und Automaten (z. B. Geld- und Ticketautomaten)
- Dienstleistungen wie Bankservices, Telekommunikationsdienste (z. B. Telefon- und Messenger-Dienste), Personenbeförderung, Mobilitäts-Apps für den öffentlichen Nahverkehr, E-Books und jeglicher elektronischer Geschäftsverkehr.
Besonders relevant für viele Unternehmen dürfte die Pflicht zurBarrierefreiheit im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrswerden. Diese Anforderung betrifft nicht nur Online-Shops, sondernalle digitalen Transaktionen und Interaktionen mit Kunden,einschließlich Terminbuchungen und Kontaktformulare.
Ausnahmen beim BFSG
Nicht alle Unternehmen sind zur vollständigen Umsetzung des BFSGverpflichtet. Das Gesetz sieht verschiedene Ausnahmen vor, um denwirtschaftlichen und betrieblichen Aufwand zu begrenzen. Diewichtigsten Ausnahmen sind:
- Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme vonmaximal 2 Millionen Euro sind von der BFSG-Verpflichtung ausgenommen.
- Leistungsfähigkeit: Sollte die Barrierefreiheit dieFunktionalität eines Produkts oder einer Dienstleistung starkbeeinträchtigen, sodass der Zweck nicht mehr erfüllt wird, kanneine Ausnahme beantragt werden.
- Wirtschaftliche Risiken: Unternehmen können sich von derBFSG-Pflicht befreien lassen, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitihre finanzielle Stabilität gefährden würde.
- B2B-Bereich: Das BFSG ist primär auf B2C-Angebote(Business-to-Consumer) ausgelegt, während der B2B-Bereich nichtbetroffen ist.
- Verlängerte Übergangsfristen: Für bestimmte Produkte, wieSelbstbedienungsterminals, gelten verlängerte Fristen, die eineAnpassung bis 2040 erlauben.
Sanktionen bei Nichteinhaltung des BFSG
Die Überwachung der Einhaltung des BFSG liegt bei denMarktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer. DieseBehörden prüfen stichprobenartig, ob die Websites und digitalenAngebote der betroffenen Unternehmen den Anforderungen entsprechen.Zusätzlich können Privatpersonen digitale Barrieren melden, wennsie Schwierigkeiten bei der Nutzung einer Website feststellen.
Solltest du die Anforderungen nicht erfüllen, kann die Behörde dichauffordern, die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Im Fall einerwiederholten Missachtung dieser Aufforderungen drohen hoheGeldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Im Extremfall ist sogar einetemporäre Einstellung des Online-Betriebs möglich.
Mindestanforderungen an eine barrierefreie Website: Die WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bilden deninternationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Die WCAG 2.1,Stufe AA, ist die verbindliche Richtlinie, die Unternehmen zurErfüllung des BFSG befolgen müssen. Die Richtlinien basieren aufvier grundlegenden Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer sie wahrnehmen können, unabhängig von ihrer sensorischen Fähigkeit. Dazu gehört beispielsweise das Bereitstellen von Alternativtexten für Bilder oder Untertiteln für Videos.
- Bedienbarkeit: Die Website muss vollständig mit der Tastaturnavigierbar sein und Interaktionen sollten ohne zeitlichen Druckmöglich sein. Hierzu gehört auch die Anpassung von Formularen undNavigationsleisten für eine intuitive Bedienung.
- Verständlichkeit: Benutzeroberflächen und Inhalte müsseneinfach verständlich und klar strukturiert sein. Ein konsistentesLayout, klare Sprache und eine vorhersehbare Navigation sind hieressenziell.
- Robustheit: Inhalte müssen so robust gestaltet sein, dass siemit einer Vielzahl von Benutzeragenten und assistiven Technologien(z. B. Screenreadern) kompatibel sind.
Vorteile barrierefreier Websites
Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Compliance-Vorteile. DieVerbesserung der Zugänglichkeit trägt dazu bei, dieNutzerfreundlichkeit für alle Besucher zu erhöhen und dieReichweite zu erweitern. Eine barrierefreie Website kann einebreitere Zielgruppe ansprechen und das Image des Unternehmens positivbeeinflussen, da sie als inklusiv und benutzerfreundlich wahrgenommenwird.
Fazit
Mit dem BFSG und der Verpflichtung zur Einhaltung der WCAG 2.1Konformitätsstufe AA ab 2025 nimmt Deutschland eine Vorreiterrollein der Schaffung eines barrierefreien digitalen Raums ein. Dusolltest die verbleibende Zeit bis zum Stichtag nutzen, um deineWebsite und digitalen Angebote an die neuen Anforderungen anzupassen.Die Umsetzung mag zunächst wie ein hoher Aufwand erscheinen, dochbietet sie langfristig viele Vorteile: Eine barrierefreie Websitefördert die Kundenzufriedenheit, die Reichweite und stärkt dasImage eines Unternehmens als sozial verantwortlicher und inklusiverAnbieter.
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